24. Juni 2026

Echter Hausschwamm: Einsturzgefahr, Meldepflicht und ÖNORM-Sanierung

Der Echte Hausschwamm: Akute Einsturzgefahr für Ihre Immobilie

Der Echte Hausschwamm gehört zu den aggressivsten Holzfäulepilzen überhaupt. Wenn dieser Pilz auftritt, sprechen wir nicht mehr von einem simplen Feuchtigkeitsproblem. Wir sprechen von massiver Bausubstanzzerstörung und einer realen Einsturzgefährdung, die umgehend und fachmännisch behoben werden muss.

Die unsichtbare Infrastruktur des Pilzes

Der Hausschwamm entsteht vorwiegend in Altbauten, meist im Keller oder in erdbodennahen Bereichen mit hoher Luftfeuchtigkeit oder Holzfeuchtigkeit. Seine wahre Gefahr liegt jedoch in seiner hochkomplexen Biologie.

Der Pilz bildet bis zu vier Meter lange Stränge, sogenannte Mycele. Diese ziehen sich tief in das Mauerwerk, überwinden ganze Stockwerke und dringen selbst durch moderne Wärmedämmstoffe. Das Tückischste daran: Über diese Mycele transportiert der Hausschwamm angesaugte Feuchtigkeit gezielt auch über völlig holzfreie Stellen weiter. Er baut sich quasi sein eigenes Wasserleitungssystem, um neue, eigentlich trockene Nahrungsquellen zu erschließen und zu zerstören.

Neben Holz breitet er sich rasend schnell auf anderen cellulosehaltigen Materialien wie Spanplatten, Holzfaserplatten, Teppichen und Papier aus. Begleitet wird er aufgrund der feuchten Umgebung häufig von klassischem Schimmelpilz.

Achtung: Meldepflicht in Österreich

Die Gefahr durch den Echten Hausschwamm ist so gravierend, dass seine Entdeckung in einigen österreichischen Bundesländern der offiziellen Meldepflicht unterliegt. Gebäudeinhaber und Verwaltungen müssen hier umgehend handeln, um rechtliche und vor allem bauliche Konsequenzen abzuwenden.

Sanierung streng nach ÖNORM B 3802-4

Ein laienhafter Entfernungsversuch ist fatal. Bei unsachgemäßen Arbeiten besteht eine extreme Verschleppungsgefahr der Sporen in noch unbefallene Gebäudeteile. Die Sanierung ist exakt durch die ÖNORM B 3802-4 geregelt und darf ausschließlich von Spezialisten durchgeführt werden.

Der Smart Hygiene Prozess für eine restlose Abtötung:

  1. Radikale Freilegung:
    Bei einer großflächigen Sanierung entfernen wir den Putz sowie alle Holzteile in einem streng definierten Umkreis von mindestens einem Meter rund um die befallene Stelle.
  2. Thermische Vernichtung:
    Der freigelegte Bereich wird professionell abgeflämmt.
  3. Tiefen-Injektion:
    Über systematisch verteilte Bohrlöcher injizieren wir ein spezielles Bekämpfungsmittel mittels Unterdruckverfahren tief in die Wand.
  4. Restlose Sporenvernichtung:
    Um alle verbliebenen Pilzsporen in der Raumluft restlos abzutöten, werden die betroffenen Räume abschließend komplett vernebelt.

FAQ: Häufige Fragen zum Hausschwamm

1. Wie gefährlich ist der Echte Hausschwamm?
Er zerfrisst nasses Holz in Gebäuden und führt im Endstadium zu einer massiven Einsturzgefährdung.

2. Muss ich den Befall melden?
Ja, in einigen österreichischen Bundesländern unterliegt die Entdeckung dieses Pilzes der Meldepflicht.

3. Befällt er nur Holz?
Nein. Er breitet sich auch auf Spanplatten, Teppichen, Papier und Wärmedämmstoffen aus.

4. Warum darf ich ihn nicht selbst entfernen?
Es besteht eine enorme Verschleppungsgefahr der Sporen. Zudem verlangt die ÖNORM B 3802-4 spezielle Verfahren wie Abflämmen und Unterdruck-Injektion.

5. Kommt der Pilz auch durch Steinwände?
Ja. Seine Mycele ziehen sich tief ins Mauerwerk und transportieren Wasser selbst über holzfreie Stellen hinweg.

Handeln Sie vor dem totalen Strukturverlust

Ein Verdacht auf Hausschwamm duldet keinen Aufschub.

Für eine genaue Analyse Ihrer Situation und ein unverbindliches Angebot empfehle ich, direkt mit unseren Expert:innen zu sprechen. 

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